Orientierung finden
Wahrnehmen
Oft beginnt dieser Weg damit, dass Sie eine Schwierigkeit, eine Belastung oder ein Problem wahrnehmen bei sich selbst, im Umgang mit den Herausforderungen des Lebens oder im Kontakt mit anderen.
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können, nehmen Sie gern Kontakt auf.
Das Erstgespräch ist der Startpunkt. Darin können Sie mir Ihr Anliegen schildern und ich gebe Ihnen dann Rückmeldung, wie ich Ihnen helfen kann.
Probatorik
Nach dem Erstgespräch folgen in der Regel bis zu fünf "probatorische Sitzungen". Diese Probesitzungen dienen dazu, einen genaueren Blick auf Ihre Themen zu werfen, eine ausführliche Diagnostik durchzuführen und zu entscheiden, ob eine Therapie sinnvoll ist und welche Therapieform für Sie am besten geeignet ist.
Entscheiden & Losgehen
Nachdem wir einen guten Überblick geschaffen haben über Ihre Anliegen, entwerfen wir einen Therapieplan mit einem vielfältigen Methodenkoffer, mit dem wir Ihre Ziele erreichen wollen. Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, beginnen wir.
Therapieverlauf
Wie lang eine Therapie geht, ist individuell verschieden. Man unterscheidet zwischen Kurzzeittherapien (12 - 24 Sitzungen) und Langzeittherapie (bis zu 80 Sitzungen). Im Verlauf werden wir immer wieder schauen, wo Sie gerade stehen und in welche Richtung wir weitergehen.
Therapieabschluss
Wir schauen zurück und werfen einen Blick auf die Ziele, die Sie erreichen konnten. Oft macht es Sinn, zum Ende einer Therapie die Zeit zwischen Terminen zu verlängern. So können Sie das Gelernte im Alltag anwenden und einen Abschluss finden. Natürlich können Sie jederzeit eine Therapie beenden. Das sollte idealerweise nach sorgfältiger Abwägung und in gemeinsamer Absprache erfolgen.
Kosten und
Abrechnung
Privatpraxis
Mein Angebot richtet sich derzeit an Menschen, die privat versichert sind, Beihilfe berechtigt sind oder selbst die Kosten tragen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen in meiner Praxis nicht möglich. Unter bestimmten Umständen kann eine Abrechnung über das sog. Kostenerstattungsverfahren ablaufen. Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die Behandlungskosten basieren auf der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie) und einer zusätzlichen Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024 der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie dem PKV-Verband. Sie erhalten darüber eine Rechnung.
Private Krankenversicherungen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen erstattet, allerdings hängt der genaue Umfang der Erstattung von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Es ist möglich, dass Versicherungen nicht den gesamten Betrag erstatten und ein Eigenanteil verbleibt. Ich empfehle Ihnen daher, sich unbedingt vor einem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und die genauen Bedingungen zu klären (Umfang der Versicherung, Anteil der Erstattung, Zusendung notwendiger Unterlagen).
Beihilfe
Die Beihilfe für Beamt*innen übernimmt in der Regel einen Teil der Behandlungskosten einer Psychotherapie. Auch hier empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Therapie über die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme zu informieren und ggf. notwendige Unterlagen zur Beantragung mitzubringen.
Selbstzahler*innen
Selbstzahler*innen können die Behandlungskosten privat tragen. In diesem Fall werden keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenkassen weitergeleitet, was in bestimmten Lebenssituationen von Vorteil sein kann. Auch entfallen mögliche Formalia bzgl. Antragstellung. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt ebenso gemäß GOP.
Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine werden exklusiv für Sie reserviert. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Bei Absagen, die nicht fristgerecht eingehen, wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. Dieses Honorar ist nicht erstattungsfähig und muss daher von Ihnen selbst gezahlt werden.
Diese Regelung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (§ 615 BGB) und ist in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung.
